Das Zitatrecht ist eine der Schrankenregelungen des Urheberrechts. Es erlaubt die Zitation von urheberrechtlich geschütztem Material, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
es gibt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitat (Zitatzweck)
die Länge des Zitates ist angemessen (Zitatumfang)
das Zitat wird in ursprünglicher Form übernommen (Änderungsverbot)