Vorgaben von Forschungsförderungen

Vorgaben von Forschungsförderern müssen nur dann zwingend in das Impressum aufgenommen werden, wenn das vorgeschrieben wird. Das Impressum empfiehlt sich aber als zentrale Stelle für die Aufnahme einer solche Angabe.

Hinweis auf Qualitätsstandards

Zum Teil erfolgt außerdem der Hinweis, dass die Publikation nach wissenschaftlichen Qualitätsstandards erfolgt. [1]


[1] Arbeitsgemeinschaft der Universitätsverlage. (2022). Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher (Version 2). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.7075761.

Zuletzt geändert: Dienstag, 23. Dezember 2025, 16:23