Szenario: Nutzer:innen sind sich unsicher, ob sie ein Plagiat erstellen, wenn sie den Output von generativer KI nutzen.
- Diese Antwort kannst Du geben:
- ChatGPT (oder jeder andere Chatbot) ist keine echte Person und nach §7 UrhG gilt: Inhalte, die nicht durch einen Menschen erstellt wurden, können grundsätzlich nie Urheberrechtsschutz genießen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass KI-Chatbots Passagen aus urheberrechtlich geschützten Werken wiedergeben.
- Die wortwörtliche oder nahezu wörtliche Übernahme generierter Inhalte ohne entsprechende Kenntlichmachung stellt ein Plagiat dar, sofern generative KI-Tools als Hilfsmittel für das Erstellen einer Prüfungsleistung unzulässig sind.
- "Deshalb sollten Publizierende und Studierende KI-generierte Inhalte stets intensiv und umfassend nachbearbeiten, indem sie die ausgegebenen Texte in eigenen Worten umformulieren, die Inhalte neu strukturieren und mit ausreichend eigenständig recherchierten und überprüften Quellenbelegen ergänzen." (vgl. Verch (2024): Per Prompt zum Plagiat? https://doi.org/10.15460/apimagazin.2024.5.1.191)
- Darauf solltest Du hinweisen:
- Prüfungsordnung und Eigenständigkeitserklärung der Fakultät/des Instituts.
- Insbesondere bei rechtlichen Unsicherheiten sollten Studierende immer Rücksprache mit der Lehrperson oder der betreuenden Person halten, da die Regeln für die Verwendung von Hilfsmitteln für jede Prüfungsleistung unterschiedlich sein können.