Zitatrecht

Das Zitatrecht ist eine der Schrankenregelungen des Urheberrechts. Es erlaubt die Zitation von urheberrechtlich geschütztem Material, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
  • es gibt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitat (Zitatzweck)
  • die Länge des Zitates ist angemessen (Zitatumfang)
  • das Zitat wird in ursprünglicher Form übernommen (Änderungsverbot)
  • Die Quelle wird angegeben

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