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AmtswerkeAmtswerke umfassen Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile. Diese Werke sind nicht urheberrechtlich geschützt. | |
C |
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CC0Mit Wahl der Creative Commons Lizenz CC0 verzichtet die Urheber:innenseite bewusst auf alle Urheberrechte. Damit entspricht sie dem pädagogischen Verständnis von OER in besonderem Maße. | |
CC BY-NCDiese Lizenz erlaubt die Verwendung und Bearbeitung von Inhalten zu nicht-kommerziellen Zwecken, solange der:die Urheber:in des Originals genannt wird. | |
CC BY-NC-NDDiese Lizenz erlaubt das Weiterverbreiten von Material zu nicht-kommerziellen Zwecken, solange der:die Urheber:in genannt wird und keine Veränderungen am Werk vorgenommen werden. | |
CC BY-NC-SADiese Lizenz ermöglicht die Verwendung und Bearbeitung von Inhalten zu nicht kommerziellen Zwecken, solange der:die Urheber:in des Originals genannt wird und das neu entstandene Werk unter den gleichen Bedingungen veröffentlicht wird wie das Original. | |
CC BY-NDDiese Lizenz erlaubt das Weiterverbreiten von Material zu jeglichen Zwecken, solange der:die Urheber:in genannt wird und keine Veränderungen am Werk vorgenommen werden. | |
CC BY-SADiese Lizenz ermöglicht die Verwendung und Bearbeitung von Inhalten zu jeglichen Zwecken. Der:die Urheber:in des Originals muss genannt werden und das entstehende Werk muss unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden wie das Original. Damit entspricht sie dem pädagogischen Verständnis von OER in besonderem Maße. | |
CC-LizenzenCreative-Commons-Lizenzen. Diese Lizenzform ist im Bildungskontext etabliert. Es gibt vier verschiedene Lizenzbausteine, die zu verschiedenen CC-Lizenzen kombiniert werden können. | |
G |
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Gemeinfreie WerkeGemeinfreie Werke fallen nicht unter den Schutz des Urheberrechts, weil die urhebende Person seit mindestens 70 Jahren tot ist. | |