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A

Amtswerke

Amtswerke umfassen Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile. Diese Werke sind nicht urheberrechtlich geschützt.

C

CC0

Mit Wahl der Creative Commons Lizenz CC0 verzichtet die Urheber:innenseite bewusst auf alle Urheberrechte. Damit entspricht sie dem pädagogischen Verständnis von OER in besonderem Maße.  

CC BY

Diese Lizenz erlaubt die Verwendung und Bearbeitung von Inhalten zu jeglichen Zwecken, solange der:die Urheber:in des Originals genannt wird. Sie entspricht dem pädagogischen Verständnis von OER in besonderem Maße.  

CC BY-NC

Diese Lizenz erlaubt die Verwendung und Bearbeitung von Inhalten zu nicht-kommerziellen Zwecken, solange der:die Urheber:in des Originals genannt wird. 

CC BY-NC-ND

Diese Lizenz erlaubt das Weiterverbreiten von Material zu nicht-kommerziellen Zwecken, solange der:die Urheber:in genannt wird und keine Veränderungen am Werk vorgenommen werden.

CC BY-NC-SA

Diese Lizenz ermöglicht die Verwendung und Bearbeitung von Inhalten zu nicht kommerziellen Zwecken, solange der:die Urheber:in des Originals genannt wird und das neu entstandene Werk unter den gleichen Bedingungen veröffentlicht wird wie das Original. 

CC BY-ND

Diese Lizenz erlaubt das Weiterverbreiten von Material zu jeglichen Zwecken, solange der:die Urheber:in genannt wird und keine Veränderungen am Werk vorgenommen werden.

CC BY-SA

Diese Lizenz ermöglicht die Verwendung und Bearbeitung von Inhalten zu jeglichen Zwecken. Der:die Urheber:in des Originals muss genannt werden und das entstehende Werk muss unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden wie das Original. Damit entspricht sie dem pädagogischen Verständnis von OER in besonderem Maße.  

CC-Lizenzen

Creative-Commons-Lizenzen. Diese Lizenzform ist im Bildungskontext etabliert. Es gibt vier verschiedene Lizenzbausteine, die zu verschiedenen CC-Lizenzen kombiniert werden können.

G

Gemeinfreie Werke

Gemeinfreie Werke fallen nicht unter den Schutz des Urheberrechts, weil die urhebende Person seit mindestens 70 Jahren tot ist.


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