Wem gehört der Titel einer Zeitschrift?
Durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr entsteht für einen Zeitschriftentitel der sogenannte Titelschutz (das ergibt sich aus § 5 MarkenG in Verbindung mit § 15 MarkenG). Die Frage, wer Inhaber:in des Titels einer Zeitschrift ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und sollte in einem Vertrag geregelt werden.
Denkbar ist, dass eine:r der Herausgeber:innen an eine andere Institution wechselt und die Zeitschrift mitnehmen möchte. Insbesondere bei Verlagswechseln muss also geprüft werden, ob die Rechte bei den Herausgebenden oder beim Verlag liegen.
Wem gehört das Logo einer Zeitschrift?
Ein individuell designtes Logo kann urheberrechtlich geschützt sein. Das Urheberrecht liegt dann bei den Ersteller:innen. Wenn das Logo im Auftrag von Personen oder eines Verlags erstellt wird, müssen sich die Auftraggebenden (z.B. die Herausgebenden) dafür vertraglich die Nutzungsrechte einräumen lassen.