CC-Lizenzen stellen nicht die einzige Möglichkeit der Vergabe von Nutzungsrechten für eigene Publikationen dar. Eine weitere Lizenzvariante sind Digital Peer Publishing Lizenzen (DPPL). Durch diese Lizenzen werden zwar die Rechte für die elektronische Nutzung eingeräumt, die Nutzungsrechte für die Printvariante verbleibt aber bei den Urheber:innen. Die Vergabe solcher Lizenzen entspricht also nicht der Definition von Open Access nach der Berliner Erklärung. Ein weiterer Vorteil von CC-Lizenzen besteht in ihrer größeren Bekanntheit und dass die Lizenzangaben durch Software gelesen werden können, wenn der Lizenzhinweis entsprechend angebracht wird. [1]
[1] Wie das geht, erklärt 2.21 der CC-FAQ, 2.21, https://de.creativecommons.net/faqs/#h.2kndel4mv560, abgerufen am 07.11.2025.