Wenn Wissenschaftler:innen Werke im Rahmen von Arbeitsverhältnissen erstellen, kommt es in Betracht, dass die Autor:innen zwar Urheber:innen sind, bestimmte Nutzungsrechte für ihre Publikation aber bei der Einrichtung liegen, die sie beschäftigt. [1] Bei der Forschung im Rahmen von Drittmittelprojekten kommt auch in Betracht, dass es Vorgaben der Mittelgebenden gibt. Hier muss vor Vergabe einer Lizenz geprüft werden, ob die Erlaubnis dafür besteht oder diese eingeholt werden muss.

Wenn Forschende Texte erstellen ohne dass das ihre Pflicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ist oder es ihnen aufgetragen wurde, liegen die Rechte an ihren wissenschaftlichen Beiträgen bei ihnen selbst.


[1] Wrzesinski, M. (2023). Wissenschaftsgeleitetes Publizieren. Sechs Handreichungen mit Praxistipps und Perspektiven. Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, S. 22; https://doi.org/10.5281/zenodo.8169418

Zuletzt geändert: Freitag, 28. November 2025, 14:14