Indem sich Herausgebende durch Autor:innen nur die durch die Lizenz gewährten Rechte übertragen lassen, besteht für alle Sicherheit über rechtssichere Nachnutzung.
Empfehlenswert ist es, den Vertrag mit den Autor:innen auf die wesentlichen Vorgaben zu beschränken. Alles was einseitig von der Redaktion vorgegeben wird, kann in einer redaktionellen Leitlinie geklärt werden. Auf Vorgaben der Forschungsförderer sollte im Vertrag Bezug genommen werden.
Die redaktionelle Leitlinie kann z.B. Vorgaben zur Publikation von Forschungsdaten, zu Einreichungszeitpunkt und Formaten, Informationen zum Review-Verfahren, Inhalte der redaktionellen Betreuung, zur Bereitstellung von Nutzungsstatistiken machen. Dort sollte auch auf die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis der Institution genommen werden.