Der Veröffentlichungsvertrag kann auch in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgestaltet werden.
Unter AGB sind „alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen zu verstehen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt“ (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB). Das können zum Beispiel die von OJS für die Einreichung formulierten Bedingungen sein.
Das Verifizieren über die Unikennung, sowie das Setzen eines Häkchens bzw. das Ausfüllen eines Kästchens sorgen dann für die nötige Rechtssicherheit. Es ist jedoch zu beachten, dass AGB dann nicht mehr vorliegen, sobald Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt werden, d.h. individuelle Abweichungen vereinbart werden. Alternativ zu der Ausgestaltung in AGB besteht auch die Möglichkeit, ein schriftliches Vertragsformular z.B. auf der Hochschulwebseite bereitzustellen und einen Vertragsschluss mittels elektronischer Signaturen der Vertragsparteien zu ermöglichen. Die Formulierung von Bedingungen für die Veröffentlichung durch Abfrageformulare bei elektronischen Redaktionssystemen ist also ebenfalls eine Gestaltungsmöglichkeit. So kann bspw. ein Haftungsausschluss schon bei der Einreichung des Beitrags über das System formuliert werden.