Bibliographische Kennungen

Die Verwendung von Persistenten Identifikatoren (PIDs), also eindeutig zuordenbaren Kennungen, sorgen dafür, dass Publikationen auch bei (fast) gleichlautenden Titeln eindeutig zugeordnet und referenziert werden können. Aus diesem Grund sollte einer der beiden folgenden bibliografischen Kennungen im Impressum vermerkt sein:

  • ISSN/ eISSN - für Zeitschriften und Schriftenreihen

ISSN steht für "International Standard Serial Number". Die ISSN ist eine Nummer für periodische Publikationen, bspw. Zeitschriften, die Zeitschriften und Schriftenreihen international eindeutig identifiziert. In Deutschland ist das Nationale ISSN Zentrum der Deutschen Nationalbibliothek für die ISSN-Vergabe zuständig. Es gibt eine ISSN für Printausgaben (ISSN) und eine ISSN für die elektronische Ausgabe (eISSN). Ist eine ISSN einmal erteilt, gilt sie auch rückwirkend auf zuvor erschienene Bände.

  • ISBN/ eISBN - für Bücher

ISBN steht für „International Standard Book Number“. Für Bücher (auch Sammelbände in Buchform) wird bei der Veröffentlichung durch einen Verlag in der Regel eine ISBN vergeben. Diese dient als eindeutige Kennung für gedruckte oder digitale Buchveröffentlichungen. In Deutschland ist die MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmBH für die ISBN-Vergabe zuständig [1]

Hinweis: Digital Object Identifier (DOI) 

Ein DOI ist normalerweise kein Teil des Impressums. DOIs werden in der Regel auf Artikel- oder Kapitelebene vergeben. DOI-Vergabestellen sind unter anderem Crossref (für Zeitschriftenartikel) und DataCite (für Text- und Datenrepositorien). Bei der DOI-Vergabe können euch die Publikationsdienste eurer Hochschulbibliothek unterstützen.


[1] Weitere Infos auf Website der MVB unter https://www.german-isbn.de/.

Zuletzt geändert: Montag, 8. Dezember 2025, 18:30