Ein Autor:innenvertrag sollte die folgenden Elemente beinhalten:

  • Parteien
  • Vertragsgegenstand
  • Versicherung der Autor:innen, über  sämtliche ausschließliche, inhaltliche, räumliche und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte am gesamten Werk zu verfügen
  • Versicherung der Autor:innen, durch die Publikation keine Rechte Dritter zu verletzen
  • Haftungsausschluss
  • Übertragung der Nutzungsrechte für die Veröffentlichung des Werks durch die Autor:innen an die Herausgebenden
  • konkrete Vereinbarung der Lizenz, unter der das Werk veröffentlicht wird, außerdem Vereinbarung über Namensnennung
  • Vereinbarung über Schriftformerfordernis für Vertragsänderung  
  • Datum und Unterschriften
Zuletzt geändert: Freitag, 28. November 2025, 14:12