Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie ist ein zentraler Baustein für eine inklusive Gesellschaft, in der Bildung, Information und öffentlicher Raum für alle zugänglich sind. Rechtliche Vorgaben sollen sicherstellen, dass eine gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird.

Rechtliche Vorgaben

In vielen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die die digitale Barrierefreiheit vorschreiben. In Deutschland sind insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf die EN 301 549 verweist, maßgeblich. Diese Gesetze verpflichten öffentliche Stellen seit 2021 dazu, ihre Webseiten und digitalen Dienste barrierefrei zu gestalten, um allen Nutzer*innen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Auf europäischer Ebene wurde mit dem European Accessibility Act (EAA) ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen, der die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen europaweit regelt. Ziel ist es, den Binnenmarkt für barrierefreie Produkte zu stärken und gleiche Zugangsbedingungen sicherzustellen. Der EAA tritt schrittweise in Kraft. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde im Jahr 2021 der EAA ins nationale Recht überführt. Die Verordnung dazu wurde 2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 bereitgestellt oder erbracht werden. Das heißt, es ist nun verpflichtend, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten.

Der European Accessibility Act umfasst eine Vielzahl von digitalen Produkten und Dienstleistungen, darunter: Webseiten, Mobile Apps und E-Publishing-Produkte. Die Umsetzung ist nun auch für die Privatwirtschaft verpflichtend. 

Internationale Richtlinien

Ein wichtiger Standard für die digitale Barrierefreiheit sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA. Diese Richtlinien wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und bieten konkrete Empfehlungen, um Websites und digitale Inhalte für möglichst viele Nutzer*innen zugänglich zu machen. 

Die WCAG besteht aus 4 Prinzipien, 13 Richtlinien und 78 Erfolgskriterien. Die Prinzipien sind allgemeine Ziele, die helfen die Richtlinien und Erfolgskriterien zu gruppieren:

Für jede Richtlinie werden überprüfbare Erfolgskriterien bereitgestellt. So kann WCAG 2.1 verwendet werden, wenn Anforderungen und Konformitätsprüfungen erforderlich sind, z. B. in Designspezifikationen, Kauf-, Regulierungs- und Vertragsvereinbarungen. Die WCAG bewertet die Kriterien mit "bestanden" oder "nicht bestanden". Wird ein Erfolgskriterium nicht erfüllt, gilt ein Dokument oder eine Webseite als nicht barrierefrei bzw. nicht WCAG konform. Je nachdem, wie viele Erfolgskriterien erfüllt sind, wird eine der drei Konformitätsstufen erreicht. Folgende drei Konformitätsstufen sind definiert: 

  • Stufe A: Die Webseite ist die Mindestkonformitätsstufe und erfüllt alle Erfolgskriterien der Stufe A.
  • Stufe AA: Die Webseite erfüllt alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA.
  • Stufe AAA: Die Webseite erfüllt alle Erfolgskriterien für Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA.

Die genauen Erfolgskriterien zu jeder Richtlinie und weitere Details könnt ihr auf der Website vom W3C nachlesen. Diese werden immer auf Englisch veröffentlicht, eine Übersetzung ins Deutsche wird von der Aktion Mensch e.V. koordiniert.

Für die Einhaltung der EN 301 549 sind die WCAG Erfolgskriterien der Konformitätsstufen A und AA verbindlich einzuhalten. Die Erfolgskriterien der Stufe AAA bieten erweiterte Kriterien, die nicht für alle Inhalte einer Webseite relevant sind. Mehr dazu auf der Webseite des Informations Technik Zentrum Bund: Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549.

Die Initiative gehirn gerecht stellt auf ihrer Webseite einen Überblick und Nachschlagewerk der WCAG 2.2-Kriterien (A & AA) in Kombination mit den Prüfschritten der BIK-BITV zur Verfügung.

Zuletzt geändert: Dienstag, 1. Juli 2025, 11:47